Willkommen in der Welt des Holzes

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schreinerei Hessler GmbH 

 

 

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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Es gilt Deutsches Recht. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B“ (VOB/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

     

    2.   Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (i.F. „ABG“) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Angebote, Verkäufe oder Werkleistungen der Schreinerei Stefan Hessler (i.F. „Auftragnehmer), die keine Bauleistungen im Sinne der Ziffer 1 sind oder für Bauleistungen, bei denen die VOB/B nicht wirksam einbezogen ist.

       

      Bei öffentlichen Vergaben gelten die AGB nur, soweit sie keine unzulässige Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellt.

       

      3. Vom Regelungsinhalt dieser AGB abweichende Geschäftsbedingene des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer gegenüber nur rechtswirksam, wenn dies  ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart ist.

         

        4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber entfallen oder abgeändert werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.

           

           

           

          §2 Auftragserteilung

          1. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind bis zur schriftlichen Auftragserteilung  durch den Auftraggeber freibleibend und binden den Auftragnehmer nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
          2. Bei  Abweichungen des Auftrages zum Angebot des Auftragnehmers kommt ein Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung des abweichenden Auftrages  durch den Auftragnehmer zustande. Bis zur Bestätigung des abweichenden Auftrages gilt der Auftrag im Umfang des Angebotes des Auftragnehmers als erteilt.
          3. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
          4. Lieferfristen  sind für den Auftragnehmer nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.  Wird die von dem Auftragnehmer geschuldete Leistung aus Gründen wie höherer Gewalt, rechtmäßiger Streik, unverschuldetem Unvermögen des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten, ungünstigen Witterungsverhältnissen oder sonstigen Umständen, die er nicht zu vertreten hat verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um  die Dauer der unverschuldeten Verzögerung.

           

           

           

          §3 Preise

          1. Sämtliche  Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Porto-, Zoll-, Versicherungs- und Montagekosten, sofern dies in unseren  Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich anders lautend bestätigt wird. Alle Preise sind als Nettopreise ausgewiesen und gelten  zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der  Lieferung.
          2. Angaben  in Prospekten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen von Drittanbietern,  die zum Angebot des Auftragnehmers gehören, sind unverbindlich, soweit sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich deklariert werden.
          3. Der  Auftraggeber kann gegen die Werklohnforderung des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von dem Auftragnehmer ausdrücklich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht  steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 


            Mindermengenzuschlag: Für Aufträge unter 100,00 EUR erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 25,00 EUR.

           

          §4 Gefahrenübergang, Abnahme

          1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anders ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Mitteilung an den Auftraggeber, dass das Werk zur Abholung bereit steht, spätestens jedoch mit Übergabe an eine – auch eigene – Transportperson.
          2. Im nicht kaufmännischen Verkehr verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung  des § 644 BGB.
          3. Sofern  vertraglich eine förmliche Abnahme vereinbart ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

           

          §5 Zahlung

          1. Soweit  kein individueller Zahlungsplan vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses zu verlangen.
          2. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
          3. Ist die vertragliche Leistung von dem Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart ist.
          4. Bei  Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen, bei Verbrauchern i. S. d. §13 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung  eines weiteren Verzugsschadens durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt. 


            Mindermengenzuschlag: Für Aufträge unter 100,00 EUR erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 25,00 EUR.

           

          §6 Eigentumsvorbehalt

          1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.  Der Auftragnehmer ist im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, den Vertragsgegenstand wegzunehmen und im Wege des freihändigen Verkaufs zu verwerten. Der Reinerlös nach Abzug der Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers anzurechnen.
          2. Zur Wahrung der Eigentumsrechte des Auftragnehmers ist der Auftraggeber bei Eingriffen Dritter in des Vorbehaltsgut im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme zur unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung des Auftragnehmers verpflichtet.
          3. Der  Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung nicht berechtigt, die von dem Auftragnehmer gelieferten  Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.
          4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von dem Auftragnehmer gelieferten Gegenstände im Wege des ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt in diesem Falle seine Forderungen gegen den  Abnehmer in Höhe der vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Abnehmer anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretungen an. Die Gewährleistung entfällt in diesem Falle.
          5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Aufraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in des Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt eine be- oder entstehende Forderung gegen den Dritten in Höhe der vereinbarten Vergütung mit allen Nabenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsgegenstände durch den Auftraggeber mit anderen  Gegenständen steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der vereinbarten Vergütung zum Wert der übrigen Gegenstände zu.
          6. Soweit  die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.

           

          §7 Gewährleistung

          1. Holz ist ein natürlicher Werkstoff, für den Schwankungen hinsichtlich Farbe und  Struktur charakteristisch sind. Auch bei gleicher Holzart können daraus unterschiedlich wirkende Naturholz- oder Beiztöne resultieren. Diese  natürlichen Unterschiede in Farbe und Wuchs stellen keinen Sachmangel im  Sinne der nachfolgenden Bestimmungen dar.
          2. Wir  sind berechtigt, einseitige andere als vereinbarte Werkstoffe zu  verwenden, sofern dies dem Besteller zumutbar ist und keine erhebliche Wertminderung darstellt.
          3. Der  Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung.  Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Regeln mit nachfolgender Maßgabe: Der Auftragnehmer leistet wahlweise Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung, soweit der Auftraggeber im kaufmännischen Bereich seinen Untersuchungs- und Rügepflichten i.S.v. § 377 HGB bei offensichtlichen Mängel des Werkes nachgekommen ist. Im nicht kaufmännischen Bereich müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen gerechnet ab Übergabe des Werkes schriftlich gerügt werden. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung der Rüge gewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
          4. Der Auftragnehmer kommt seinen Gewährleistungsverpflichtung nach seiner Wahl  durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung des beanstandeten Werkes gegen Rückgabe des mangelhaften Werkes nach. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber wahlweise die Minderung des Werklohnes verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen. Macht der Auftraggeber Schadenersatz geltend, so verbleibt das Gewerk beim Auftraggeber, soweit ihm dies zumutbar ist.
          5. Eine Haftung auf Schadenersatz erfolgt nur bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
          6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Zukaufteile und Fertigprodukte  von anderen Unternehmen. Er tritt aber seine Gewährleistungsansprüche gegen Drittunternehmer an den Auftraggeber ab.
          7. Eine Haftung für Mängel an Werken, die nach Maßgaben des Auftraggebers  angefertigt wurden, ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf Skizzen, Plänen, Maßen oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruht.

           

          §8 Unberechtigte Kündigung durch den Auftraggeber

          Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung des Werkes den Vertrag aus Gründen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Aufragnehmervorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

           

          §9 Urheberrechte

          An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftraggeber sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Verstöße gegen diese Bestimmung durch den Auftraggeber, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von pauschaliertem Schadenersatz gemäß den Bestimmungen in §8.

           

          §10 Speicherung personenbezogener Daten,

                 Neue Datenschutzverordnung (DSGVO)

          Im Rahmen des Geschäftsablaufs des Aufragnehmers werden Daten des Auftraggebers auf elektronischen Medien erfasst und gespeichert, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung dieser Daten.

          Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

           

          Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf unsere Seite und bei jedem Abruf einer Datei werden über diesen Vorgang Daten in einer Protokolldatei gespeichert. Die Speicherung dient ausschließlich internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:

          · Name der abgerufenen Datei
          · Datum und Uhrzeit des Abrufs
          · übertragene Datenmenge
          · Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
          · Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
          · anfragende Domain

           

          Sie bleiben als Nutzer hierbei völlig anonym. Pseudonyme Nutzungsprofile werden nicht erstellt.

           

          Die Mitarbeiter der Schreinerei Hessler GmbH sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe von im Rahmen der Registrierung von Nutzern gemachten Angaben an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Aufgabenerfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls zur Beachtung des Datenschutzes der Nutzer verpflichtet. Im Übrigen werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.

           

          Alle Daten, die sich auf unseren Servern befinden und dort "gehostet" (also aufbewahrt) werden, sind durch Sicherheitssysteme vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert. Die  Wirksamkeit des Schutzes wird regelmäßig überprüft.

           

          Verarbeitung personenbezogener Daten
          Die im Rahmen der Erfassung von Benutzerdaten über Kontakt- oder Anmeldeformulare gemachten Angaben werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfragen oder Anmeldungen verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht!

           

          Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Bereichen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden. 

           

          Automatisch erfasste nicht personenbezogene Daten und Erzeugung von Cookies
          Wenn Sie auf unsere Webseiten zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) erzeugte Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden können (zum Beispiel mittels eines Internetbrowsers oder eines Betriebssystems; Domainnamen von Websites, von denen aus über einen Weblink ein Zugriff erfolgt; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten).

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          Siehe auch im Inhaltsverzeichnis 

          Neue Datenschutzverordung DSGVO

           

           

          §11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

          Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

           

          Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alles Rechtstreitigkeiten aus dem Vertrag Augsburg vereinbart.

           

           

           

           

           

           

           

           
           
           
           
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